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Beachten des Widerrufs bei Zielgruppen Segmentierung (Erstellen von Kontaktlisten)

Das Widerrufen der Zusendung von Marketing E-Mails für eine konkrete Marke ist nicht gleichzusetzen mit dem Opt-Out für die GesmbH, für die das Opt-In gesetzt wurde (siehe dazu auch die Notizen, wie der Double Opt-In-Prozess funktioniert: Double Opt-In Prozess erklärt (DOI)).
Das Widerrufen hat dennoch zur Folge, dass die gesetzten DSGVO Sperren auch bei den Kontaktlisten - also dem Erstellen von Zielgruppen - berücksichtigt werden müssen. → dies gilt auch für die regulären Newsletter-Kontaktlisten, denn die Sperre greift nicht automatisch, sondern muss als Filter bei aktiven Listen manuell hinzugefügt werden.
Das gilt sowohl für statische Listen, die immer wieder neu erstellt werden, als auch aktive Listen, die sich von selbst anhand gesetzter Parameter selbst ständig aktualisieren.

Die Anleitung dazu ist hier zu finden: DSGVO Infos Segmentierung