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Das Konzept der Markenzuordnung löst die "Betriebszuordnung" in U.CRM ab.
Das musst du dazu wissen:

  1. Die Markenzuordnungen wird
    1. bei der Neuanlage in HubSpot ausgewählt und richtet sich danach für welche Marke du arbeitest, bzw. für welche Marke sich der Kontakt, den zu neu anlegst oder bearbeitest interessiert.
    2. (ab dem Zeitpunkt, wo live) durch die aus JetTicket importierten Bewegungsdaten ausgelöst. Sprich: wird ein Ticket bei der Schallaburg gekauft und dies an einem Kontakt in HubSpot hinzugefügt, so wird dadurch eine Markenzuordnung zur "Schallaburg" gesetzt.

  2. Die Markenzuordnung selbst ist ein passives Informationsfeld, das von sich aus automatisch keinen Prozess auslöst.
  3. Aber: die Markenzuordnung kann als Property/Eigenschaftsfeld genutzt werden, um sie in einem Workflow einzubinden und dadurch etwas auslösen zu lassen.

  4. Außerdem kann die Markenzuordnung in beliebig vielen Listen als Filter verwendet werden, damit in der Kontaktliste nur jene Kontakte berücksichtig werden, die auch einen Bezug zu deiner Marke haben und von dieser "bearbeitet" werden.

  5. Die Markenzurodnung stellt daher lediglich die Zugehörigkeit eines Kontakts in unserer zentralen, gemeinsam Datenbank zu einer Marke der NÖKU dar.
    Damit wird das Gentlemens Agreement in der Markenpolitik der NÖKU abgebildet. (Sprich: Ohne Wissen von der WKM greift Grafenegg nicht auf die Kontakte zu, die WKM Markenzuordnungen und keine Grafenegg Zuordnungen haben; Der Kunde wäre verwirrt, wenn er aus heiterem Himmel Werbung von anderen NÖKU-Betrieben bekommt, weil niemand weiß, dass die NÖKU die Klammer unserer Marken ist)

  6. Ein Kontakt kann natürlich mehrere Markenzuordnungen haben.

  7. Beim Filtern für (aktive und statische Listen) kann ich die Markenzuordnungen mit den verfügbaren Operatoren beliebig kombinieren - aber immer darauf achten, dass du vorranging auf die Kontakte mit "deiner" Markenzuordnung filterst.

  8. Die Markenzuordnung hat grundsätzlich nichts mit den DSGVO und Double-Opt-In-Prozessen zu tun (das lösen wir über E-Mail Kommunikations Abonnements).
  9. Aber: im Rahmen der DSGVO-Prozesse ermöglicht uns die Markenzuordnung auf die Wünsche der Kunden einzugehen (mittels DSGVO-Sperren). Also z.B. den Wunsch zu erfüllen zukünftig nichst mehr von der Kunsthalle zu bekommen, aber sehr wohl vom Karikaturmuseum. an der Datenschutzzustimmung für die GesmbH muss nichts verändert werden. Dies kann über Hinzufügen und Entfernen der Markenzuordnungen gelöst werden

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