Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Durch die Zustimmung des Kunden zur Verarbeitung seiner Daten in der gemeinsamen Datenbank kann jeder Betrieb der NÖKU auf die gleichen Datensätze zugreifen.
    • Für die Zusendung von postalischen Marketingmaterial braucht es nicht mehr als ein berechtigtes Interesse - keine ausdrückliche Zustimmung des Kunden, ABER: er kann den Erhalt per Post natürlich widerrufen, dann darf nichts mehr postalisch versandt werden.
  • Die Datenschutzerklärungen der NÖKU sind nach BetriebsgesmbHs (und nicht nach Marken) struktuiert. Das bedeutet:
    • Meldet sich der Kunde für einen Newsletter an und stimmt den Datenschutzerklärungen des Betriebes zu, so kann die gesamte GesmbH (mit ihren manchmal mehreren Marken) E-Mails mit Marketing Informationen zu sendenzusenden. (Theoretisch, bitte Markenpolitik im Kommunikationsverhalten beachten)

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