Versionen im Vergleich

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In diesem Fall sprechen wir in HubSpot von dem Abmelden von einem "Kommunikations-Abonnement" alias dem "Opt-Out" für alle GesmbHs.
Wird dieser Opt-Out manuell von einem HubSpot-User gesetzt (also der Kontakt von einem Kommunikations-Abonnements gelöscht) so kann dies nur selbst durch den Besitzer der E-Mail-Adresse wieder rüchgängig rückgängig gemacht werden.
Und zwar indem sich dieser wieder bei einem Online-Formular z.B. für einen Newsletter der GesbmH GesmbH anmeldet. Das Opt-Out kann NICHT durch einen HubSpot User (also einem Mitarbeiter der NÖKU-Gruppe) rückgängig gemacht werden.

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Außerdem ist wichtig, dass ein Grund für die E-Mail Sperre (Freitext-Feld) angegeben wird. Es ist möglich auch für mehere Marken unterschiedliche Gründe zu notieren. Das Feld ist als "mehrzeiliges Texte-Feld" konfiguriert.
Nur so ist für Kollegen nachvollziehbar was der Grund für die DSGO E-Mail Sperre für alle GesmbHs der NÖKU-Gruppe ist.

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