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Beim Widerrufen des Erhalts von E-Mail Marketing Zusendungen durch den Kunden/ Interessenten, geht es nicht nur darum, einen Kunden von einem Newsletter abzumelden (siehe dazu An- und Abmelden E-Mail Newsletter), sondern den Kontakt von jeder zukünftigen E-Mail Marketing Zusendung der entsprechenden GesmbH auszuschließen. (Im Unterschied zur Sperre für nur 1 Marke Widerrufen E-Mail Marketing Zusendungen Marke)

Hierbei geht es um das generelle Opt-Out für die gesamte GesmbH, für die Im Double-Opt-In-Prozess eine Bestätigung zum Erhalt für Marketing-Infos vom Kontakt gesetzt wurde. (Wie der Double Opt-In funktioniert findest du hier: Double Opt-In Prozess erklärt (DOI)).

Also zusammengefasst: der Widerruf von E-Mail Marketing Zusendungen für eine gesamte GesmbH (z.B. die Kunstmeile Krems, die Kultruszene etc. - mit all ihren zugehörigen Marken)

  • ist mehr als nur die Abmeldung vom Newsletter
  • ist mehr als nur das Setzen der DSGVO E-Mail Sperre für eine Marke, sondern
  • ist das Opt-Out für alle Marken der betroffenen GesmbH. Also das Rückgängigmachen des Double Opt-Ins (betrifft NICHT die Käuferaussendungen mit Service Infos wie z.B. Veranstaltungsabsagen - mehr dazu unter Erstellen und Versenden von KäuferInnen-E-Mails)

In diesem Fall sprechen wir in HubSpot von dem Abmelden von einem "Kommunikations-Abonnements". alias dem "Opt-Out" für eine GesmbH.
Wird dieser Opt-Out manuell von einem HubSpot-User gesetzt (also der Kontakt von einem Kommunikations-Abonnements gelöscht) so kann dies nur selbst durch den Besitzer der E-Mail-Adresse wieder rüchgängig gemacht werden. Und zwar indem sich dieser wieder bei einem Online-Formular z.B. für einen Newsletter der GesbmH anmeldet. Das Opt-Out kann NICHT durch einen HubSpot User (also einem Mitarbeiter der NÖKU-Gruppe) rückgängig gemacht werden.


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